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Förderung

Diese Zuschüsse gibt es für Ihre Sanierung

Beim Heizungstausch übernimmt der Staat bis zu 70 % der Kosten, bei geringem Einkommen bis zu 80 %. Bei Dämmung, Fenstern, Haustüren und Dach sind es 15 %, mit Sanierungsfahrplan kommen auf Kosten über 30.000 € weitere 5 % dazu. Dazu zahlt er die Hälfte unseres Honorars für Fahrplan und Baubegleitung. Auf dieser Seite sehen Sie die Sätze im Überblick, einen Rechner für die neue Heizung und ein Beispiel, wie aus den Prozenten Ihr Eigenanteil wird.

Bewilligungsbescheid für eine Sanierungsförderung
Stand der Angaben: Juli 2026

Förderrichtlinien ändern sich regelmäßig. Alle Zahlen auf dieser Seite sind unverbindliche Orientierungswerte. Maßgeblich ist die Richtlinie von BAFA oder KfW, die am Tag der Antragstellung gilt. Was für Ihr Vorhaben genau gilt, prüfen wir vor dem Antrag.

Rechner

So viel Zuschuss gibt es für Ihre neue Heizung

Der häufigste Fall in der Beratung: Eine alte Heizung wird gegen eine Wärmepumpe oder eine andere Heizung mit erneuerbarer Energie getauscht. Die Grundförderung bekommt jeder, die Boni hängen von Ihrer Situation ab. Stellen Sie die Kosten ein und wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft.

30.000 €
Was trifft auf Sie zu?

Lebt ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch im Haus, liegt die Grenze einmalig um 10.000 € höher. Der Einkommensbonus gilt nur, wenn Sie selbst im Haus wohnen.

Voraussichtlicher Zuschuss —
Grundförderung
+ 30 %
Klimabonus für den Tausch
–
Einkommensbonus
–
Ihr Eigenanteil
—

Unverbindlicher Überschlag nach der Richtlinie, die seit 21. Juli 2026 gilt. Der Fördersatz ist auf 70 % gedeckelt, in der untersten Einkommensstufe auf 80 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit; für weitere Wohneinheiten gelten eigene Grenzen. Der Klimabonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise. Was für Ihr Haus gilt, rechnen wir Ihnen im Angebot aus.

Überblick

Die Programme im Vergleich

Für jede Maßnahme gibt es ein eigenes Programm mit eigenen Sätzen. Welche sich für Ihr Haus kombinieren lassen, rechnen wir im Sanierungsfahrplan durch.

Heizungstausch

Stelle
KfW, Zuschuss 458
Grundförderung
30 %
Klimabonus
16 % für den Tausch einer alten Heizung
Einkommensbonus
10, 30 oder 40 %, je nach Einkommen
Höchstsatz
70 %, in der untersten Einkommensstufe 80 %
Förderfähige Kosten
28.000 € für die erste Wohneinheit

Sanierungsfahrplan und Beratung

Stelle
BAFA, Energieberatung für Wohngebäude
Zuschuss
50 % unseres Honorars
Höchstbetrag
650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

Dämmung, Fenster, Haustüren und Dach

Stelle
BAFA, BEG Einzelmaßnahmen
Grundförderung
15 %
Mit Sanierungsfahrplan
5 % mehr auf den Teil der Kosten über 30.000 €
Förderfähige Kosten
30.000 € je Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €
Bedingung
Vertrag mit Förderklausel, Antrag vor Baubeginn, technische Mindestwerte eingehalten

Weitere Wege

Fachplanung und Baubegleitung
50 % Zuschuss auf unsere Begleitung der Baustelle, mit Höchstbeträgen je Gebäudetyp
Effizienzhaus-Sanierung
KfW 261: zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard gebracht wird
Steuerbonus
§ 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen, nur für selbst bewohntes Eigentum und nur statt eines Zuschusses

Beispielrechnung

So wird aus den Prozenten Ihr Eigenanteil

Ein typisches Haus, gerechnet mit den Sätzen von Juli 2026. Es ist ein Modellfall, kein Kundenprojekt. Er zeigt den Rechenweg, keine Kosten für Ihr Haus.

Rechenweg Stand Juli 2026 · unverbindlich

Freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 1978, 140 m² Wohnfläche, selbst bewohnt · Ölkessel von 1998 · Dach ungedämmt · Sanierungsfahrplan liegt vor

  • Wärmepumpe, 32.000 € Zuschuss 12.880 €

    30 % Grundförderung plus 16 % Klimabonus für den alten Ölkessel, also 46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten

  • Dach dämmen und neu decken, 36.000 € Zuschuss 5.700 €

    15 % auf 36.000 € plus 5 % auf die 6.000 € über der 30.000-€-Marke. Ohne Sanierungsfahrplan wären es 4.500 €.

  • Ihr Eigenanteil nach Förderung 49.420 €

    statt 68.000 €. Der Staat übernimmt 18.580 €.

Ohne Einkommensbonus gerechnet. Der Zuschuss für den Sanierungsfahrplan und für die Baubegleitung kommt noch hinzu. Maßgeblich ist die Richtlinie, die bei Antragstellung gilt.

Unsere Arbeit

Was wir rund um den Antrag für Sie übernehmen

01

Wir schreiben die geförderten Werte in Ihre Anfrage an die Betriebe

Ein Bauteil wird gefördert, wenn es den Dämmwert erreicht, den die Richtlinie verlangt. Deshalb stehen diese Werte schon in der Leistungsbeschreibung, mit der Sie Angebote einholen. So bekommen Sie Angebote, die vergleichbar sind und zur Förderung passen.

02

Wir behalten Fristen und Nachweise im Blick

Nach der Bewilligung läuft eine Frist für die Umsetzung, und am Ende will die Förderstelle den Verwendungsnachweis sehen. Beides behalten wir im Kalender und melden uns bei Ihnen, wenn etwas ansteht. Sie müssen sich keinen Termin merken.

Und welche Zuschüsse gibt es für Ihr Haus?

Der Klimt-Check stellt Ihnen vier Fragen und zeigt in zwei Minuten, welche Programme bei Ihnen in Frage kommen. Ohne Anmeldung, ohne Verpflichtung.

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