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Förderung

Diese Zuschüsse gibt es für Ihre Sanierung

Bis zu 70 % beim Heizungstausch, bis zu 20 % für Dämmung, Fenster und Dach, das Beratungshonorar zur Hälfte: Der Staat beteiligt sich kräftig an Ihrer Sanierung. Der Rechner zeigt Ihnen in einer Minute, welcher Zuschuss bei einer neuen Heizung drin ist. Das Rechenbeispiel darunter zeigt, wie daraus Ihr Eigenanteil wird.

Bewilligungsbescheid für eine Sanierungsförderung
Stand der Angaben: Juli 2026

Förderrichtlinien werden regelmäßig geändert, teils mehrmals im Jahr und teils kurzfristig. Alle Zahlen auf dieser Seite sind unverbindliche Orientierungswerte. Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Richtlinie von BAFA beziehungsweise KfW. Was für Ihr Vorhaben tatsächlich gilt, prüfe ich vor der Antragstellung.

Überschlag

Förderrechner Heizungstausch

Der häufigste Fall: Eine alte Heizung wird gegen ein System auf Basis erneuerbarer Energien getauscht. Die Grundförderung bekommt jeder, die Boni hängen an Ihrer Situation.

30.000 €
Welche Boni treffen auf Sie zu?
Voraussichtlicher Zuschuss
Grundförderung
+ 30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus
Einkommens-Bonus
Effizienz-Bonus
Ihr Eigenanteil

Unverbindlicher Überschlag. Der Fördersatz ist auf 70 % gedeckelt, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf 30.000 €. Für weitere Wohneinheiten sowie für Effizienzhaus-Sanierungen gelten andere Grenzen — die rechne ich Ihnen im Angebot aus.

Überblick

Die Programme im Vergleich

Heizungstausch

Stelle
KfW, Zuschuss 458
Grundförderung
30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus
20 %
Einkommens-Bonus
30 %
Effizienz-Bonus
5 %
Höchstsatz
70 % — auch wenn die Summe der Boni höher liegt
Förderfähige Kosten
30.000 € für die erste Wohneinheit

Energieberatung selbst

Stelle
BAFA, Energieberatung für Wohngebäude
Zuschuss
50 % der förderfähigen Beratungskosten
Höchstbetrag
650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Stelle
BAFA, BEG Einzelmaßnahmen
Grundförderung
15 %
Bonus mit Sanierungsfahrplan
+ 5 Prozentpunkte
Förderfähige Kosten
30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP 60.000 €
Bedingung
Antrag vor Auftragsvergabe, technische Mindestanforderungen eingehalten

Alternativen

Effizienzhaus-Sanierung
KfW 261: zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn das ganze Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard gebracht wird
Steuerermäßigung
§ 35c EStG: Abzug von der Steuerschuld über drei Jahre — nur für selbstgenutztes Wohneigentum und nicht mit den Zuschüssen kombinierbar
Fachplanung und Baubegleitung
wird gesondert bezuschusst; es gelten Höchstbeträge je Gebäudetyp

Beispielrechnung

Einfamilienhaus, Baujahr 1978, Ölheizung

Ein konstruierter, aber typischer Fall — kein konkretes Kundenprojekt. Die Zahlen dienen der Veranschaulichung des Rechenwegs, nicht als Kostenvoranschlag.

Rechenweg Stand Juli 2026 · unverbindlich

Freistehendes Einfamilienhaus, 140 m² Wohnfläche, selbst bewohnt · Ölkessel von 1998, noch funktionsfähig · Dachboden nicht ausgebaut, ungedämmt · Sanierungsfahrplan liegt vor

  • Wärmepumpe — 32.000 € Investition Zuschuss 15.000 €

    30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus = 50 % von 30.000 € förderfähigen Kosten

  • Oberste Geschossdecke dämmen — 6.000 € Zuschuss 1.200 €

    15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = 20 % der Kosten

  • Ihr Eigenanteil nach Förderung 21.800 €

    statt 38.000 € — 16.200 € übernimmt der Staat

Ohne Einkommens- und Effizienz-Bonus gerechnet. Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind nicht enthalten und werden gesondert bezuschusst. Maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie bei Antragstellung.

Reihenfolge

Drei Regeln, damit der Zuschuss sicher ankommt

01

Antrag vor Auftrag

Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerksbetrieb schließen. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung — er greift nur, wenn die Förderung bewilligt wird.

02

Technische Mindestanforderungen einhalten

Ein Bauteil, das den geforderten U-Wert knapp verfehlt, ist nicht teilweise förderfähig, sondern gar nicht. Deshalb gehören die Zielwerte schon in die Leistungsbeschreibung, nicht erst in die Abnahme.

03

Fristen und Nachweise im Blick behalten

Nach der Bewilligung läuft eine Umsetzungsfrist. Wer sie verstreichen lässt oder den Verwendungsnachweis zu spät einreicht, bekommt am Ende nichts ausgezahlt — obwohl alles bewilligt war.

Was ist bei Ihrem Haus drin?

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, welche Programme in Frage kommen und in welcher Reihenfolge sie sich am besten kombinieren lassen.

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