Förderung
Diese Zuschüsse gibt es für Ihre Sanierung
Beim Heizungstausch übernimmt der Staat bis zu 70 % der Kosten, bei geringem Einkommen bis zu 80 %. Bei Dämmung, Fenstern, Haustüren und Dach sind es 15 %, mit Sanierungsfahrplan kommen auf Kosten über 30.000 € weitere 5 % dazu. Dazu zahlt er die Hälfte unseres Honorars für Fahrplan und Baubegleitung. Auf dieser Seite sehen Sie die Sätze im Überblick, einen Rechner für die neue Heizung und ein Beispiel, wie aus den Prozenten Ihr Eigenanteil wird.
Förderrichtlinien ändern sich regelmäßig. Alle Zahlen auf dieser Seite sind unverbindliche Orientierungswerte. Maßgeblich ist die Richtlinie von BAFA oder KfW, die am Tag der Antragstellung gilt. Was für Ihr Vorhaben genau gilt, prüfen wir vor dem Antrag.
Rechner
So viel Zuschuss gibt es für Ihre neue Heizung
Der häufigste Fall in der Beratung: Eine alte Heizung wird gegen eine Wärmepumpe oder eine andere Heizung mit erneuerbarer Energie getauscht. Die Grundförderung bekommt jeder, die Boni hängen von Ihrer Situation ab. Stellen Sie die Kosten ein und wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft.
Lebt ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch im Haus, liegt die Grenze einmalig um 10.000 € höher. Der Einkommensbonus gilt nur, wenn Sie selbst im Haus wohnen.
Unverbindlicher Überschlag nach der Richtlinie, die seit 21. Juli 2026 gilt. Der Fördersatz ist auf 70 % gedeckelt, in der untersten Einkommensstufe auf 80 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit; für weitere Wohneinheiten gelten eigene Grenzen. Der Klimabonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise. Was für Ihr Haus gilt, rechnen wir Ihnen im Angebot aus.
Überblick
Die Programme im Vergleich
Für jede Maßnahme gibt es ein eigenes Programm mit eigenen Sätzen. Welche sich für Ihr Haus kombinieren lassen, rechnen wir im Sanierungsfahrplan durch.
Heizungstausch
- Stelle
- KfW, Zuschuss 458
- Grundförderung
- 30 %
- Klimabonus
- 16 % für den Tausch einer alten Heizung
- Einkommensbonus
- 10, 30 oder 40 %, je nach Einkommen
- Höchstsatz
- 70 %, in der untersten Einkommensstufe 80 %
- Förderfähige Kosten
- 28.000 € für die erste Wohneinheit
Sanierungsfahrplan und Beratung
- Stelle
- BAFA, Energieberatung für Wohngebäude
- Zuschuss
- 50 % unseres Honorars
- Höchstbetrag
- 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
Dämmung, Fenster, Haustüren und Dach
- Stelle
- BAFA, BEG Einzelmaßnahmen
- Grundförderung
- 15 %
- Mit Sanierungsfahrplan
- 5 % mehr auf den Teil der Kosten über 30.000 €
- Förderfähige Kosten
- 30.000 € je Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €
- Bedingung
- Vertrag mit Förderklausel, Antrag vor Baubeginn, technische Mindestwerte eingehalten
Weitere Wege
- Fachplanung und Baubegleitung
- 50 % Zuschuss auf unsere Begleitung der Baustelle, mit Höchstbeträgen je Gebäudetyp
- Effizienzhaus-Sanierung
- KfW 261: zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard gebracht wird
- Steuerbonus
- § 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen, nur für selbst bewohntes Eigentum und nur statt eines Zuschusses
Beispielrechnung
So wird aus den Prozenten Ihr Eigenanteil
Ein typisches Haus, gerechnet mit den Sätzen von Juli 2026. Es ist ein Modellfall, kein Kundenprojekt. Er zeigt den Rechenweg, keine Kosten für Ihr Haus.
Freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 1978, 140 m² Wohnfläche, selbst bewohnt · Ölkessel von 1998 · Dach ungedämmt · Sanierungsfahrplan liegt vor
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Wärmepumpe, 32.000 € Zuschuss 12.880 €
30 % Grundförderung plus 16 % Klimabonus für den alten Ölkessel, also 46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten
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Dach dämmen und neu decken, 36.000 € Zuschuss 5.700 €
15 % auf 36.000 € plus 5 % auf die 6.000 € über der 30.000-€-Marke. Ohne Sanierungsfahrplan wären es 4.500 €.
-
Ihr Eigenanteil nach Förderung 49.420 €
statt 68.000 €. Der Staat übernimmt 18.580 €.
Ohne Einkommensbonus gerechnet. Der Zuschuss für den Sanierungsfahrplan und für die Baubegleitung kommt noch hinzu. Maßgeblich ist die Richtlinie, die bei Antragstellung gilt.
Unsere Arbeit
Was wir rund um den Antrag für Sie übernehmen
Wir schreiben die geförderten Werte in Ihre Anfrage an die Betriebe
Ein Bauteil wird gefördert, wenn es den Dämmwert erreicht, den die Richtlinie verlangt. Deshalb stehen diese Werte schon in der Leistungsbeschreibung, mit der Sie Angebote einholen. So bekommen Sie Angebote, die vergleichbar sind und zur Förderung passen.
Wir behalten Fristen und Nachweise im Blick
Nach der Bewilligung läuft eine Frist für die Umsetzung, und am Ende will die Förderstelle den Verwendungsnachweis sehen. Beides behalten wir im Kalender und melden uns bei Ihnen, wenn etwas ansteht. Sie müssen sich keinen Termin merken.
Und welche Zuschüsse gibt es für Ihr Haus?
Der Klimt-Check stellt Ihnen vier Fragen und zeigt in zwei Minuten, welche Programme bei Ihnen in Frage kommen. Ohne Anmeldung, ohne Verpflichtung.