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Die Pflicht

Der Energieausweis: Pflicht bei Verkauf und Vermietung

Sie wollen Ihr Haus verkaufen oder neu vermieten? Dann brauchen Sie einen Energieausweis. Seine Werte gehören schon in die Anzeige, und spätestens bei der Besichtigung müssen Sie ihn vorlegen. Wir sagen Ihnen, welcher Ausweis in Ihrem Fall genügt, und stellen ihn zum Festpreis aus, beim Verbrauchsausweis meist ganz ohne Termin bei Ihnen.

Energieausweis mit farbiger Effizienzskala in den Händen des Beraters

Bedarf oder Verbrauch

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher ist der richtige?

Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem, was in den letzten drei Jahren tatsächlich verbraucht wurde, bereinigt um das Wetter und um Leerstand. Er ist günstiger und schneller, hängt aber davon ab, wie die bisherigen Bewohner geheizt haben.

Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude selbst: Jedes Bauteil wird erfasst und bewertet, unabhängig davon, wer darin wohnt. Er ist aufwendiger, dafür ist er die Grundlage, die auch für eine spätere Sanierung taugt.

Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden. In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl.

Die Skala · kWh/(m²·a)

  • A+unter 30
  • A30 – 50
  • B50 – 75
  • C75 – 100
  • D100 – 130
  • E130 – 160
  • F160 – 200
  • G200 – 250
  • Hüber 250
Energiebedarf je Quadratmeter und Jahr. Der Marker steht auf E, dort liegen viele unsanierte Häuser der Baujahre 1960 bis 1980. Die Klasse gehört zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Gut zu wissen

Was für Verkäufer und Vermieter gilt

  • In Immobilienanzeigen müssen Art des Ausweises, Baujahr, Energieträger, Endenergiewert und Effizienzklasse stehen
  • Interessenten bekommen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung zu sehen, ohne dass sie danach fragen müssen
  • Beim Abschluss geht er als Original oder Kopie an Käufer oder Mieter über
  • Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung
  • Fehlt er, kann das bis zu 10.000 € Bußgeld kosten

Vorbereitung

Was wir von Ihnen brauchen

  • Baujahr und, wenn vorhanden, Baupläne oder Grundrisse
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohnungen
  • Angaben zur Heizung und Warmwasserbereitung: Typ, Baujahr, Energieträger
  • Belege über frühere Sanierungen an Fenstern, Dach, Fassade oder Heizung
  • Für den Verbrauchsausweis: Abrechnungen der letzten drei Jahre

Was fehlt, nehmen wir bei Ihnen vor Ort auf.

Der Ablauf

In drei Schritten zum Ausweis

Sie müssen dafür nichts vorbereiten, was Sie nicht ohnehin im Haus haben.

01

Sie schicken uns die Unterlagen

Per WhatsApp oder E-Mail, als Foto oder Scan. Wir sagen Ihnen vorher genau, was wir brauchen.

02

Wir rechnen und prüfen

Fehlt eine Angabe, fragen wir nach oder kommen kurz vorbei. Beim Bedarfsausweis nehmen wir das Haus vor Ort auf.

03

Sie bekommen den Ausweis

Als PDF und auf Wunsch gedruckt, zum vorher vereinbarten Festpreis. Die Werte für die Anzeige stehen auf der ersten Seite.

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