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Die Pflicht

Der Energieausweis: Pflicht bei Verkauf und Vermietung

Sie wollen Ihr Haus verkaufen oder neu vermieten? Dann brauchen Sie einen Energieausweis. Seine Werte gehören schon in die Anzeige, und spätestens bei der Besichtigung müssen Sie ihn vorlegen. Ich sage Ihnen, welcher Ausweis in Ihrem Fall genügt, und stelle ihn zum Festpreis aus, beim Verbrauchsausweis oft ganz ohne Termin vor Ort.

Energieausweis mit farbiger Effizienzskala in den Händen des Beraters

Bedarf oder Verbrauch

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher ist der richtige?

Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem, was tatsächlich verbraucht wurde — drei zusammenhängende Jahre, witterungsbereinigt und um Leerstände korrigiert. Günstiger, schneller, aber abhängig davon, wie die Vorbewohner geheizt haben.

Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude. Jedes Bauteil wird erfasst und bewertet, unabhängig vom Nutzerverhalten. Aufwendiger — dafür die einzige Grundlage, die auch für Sanierungsentscheidungen taugt.

Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden. In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl.

Die Skala · kWh/(m²·a)

  • A+unter 30
  • A30 – 50
  • B50 – 75
  • C75 – 100
  • D100 – 130
  • E130 – 160
  • F160 – 200
  • G200 – 250
  • Hüber 250
Endenergiebedarf je Quadratmeter und Jahr. Der Marker steht auf E — dort liegen viele unsanierte Häuser der Baujahre 1960 bis 1980. Die Klasse gehört zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Pflichten

Worauf die Behörde schaut

  • In Immobilienanzeigen müssen Art des Ausweises, Baujahr, wesentlicher Energieträger, Endenergiewert und Effizienzklasse stehen
  • Der Ausweis ist Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen
  • Bei Abschluss geht er als Original oder Kopie an Käufer beziehungsweise Mieter über
  • Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung
  • Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden

Vorbereitung

Was ich von Ihnen brauche

  • Baujahr und, wenn vorhanden, Baupläne oder Grundrisse
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Angaben zur Heizung und Warmwasserbereitung (Typ, Baujahr, Energieträger)
  • Belege über frühere Sanierungen — Fenster, Dach, Fassade, Heizung
  • Für den Verbrauchsausweis: Abrechnungen der letzten drei Jahre

Was fehlt, nehme ich vor Ort auf. Für einen reinen Verbrauchsausweis ist ein Vor-Ort-Termin oft gar nicht nötig.

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